
Kostenerstattung
Osteopathie
Alle unsere Therapeut:innen haben die notwendigen Pflichtstunden absolviert, sind im Verband Osteopathen Deutschland (VOD) und qualifizieren sich so für die Kostenerstattung bei Versicherungen.
Die Rechnung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gestellt.
Wenn du privatversichert bist oder eine Beihilfeversicherung mit Heilpraktiker Leistungen hast, werden die Kosten häufig erstattet.
Eine ärtzliche überweisung ist meist nicht nötig.
Frage gerne bei deiner Versicherung im Vorfeld nach.
Solltest du gesetzlich versichert sein, übernehmen die meisten Krakenkassen anteilig die Kosten.
Oft braucht es eine ärztliche Überweisung.
Frag am besten telefonisch bei deiner Krankenkasse nach, oder schau hier

